Denkmal-AfA

Die Abschreibungsmöglichkeit

Jeder Investor einer Denkmalimmobilie hat die Möglichkeit nach der folgenden Aufteilung, die denkmalfähigen Sanierungskosten nach der aktuellen Steuergesetzgebung abzuschreiben:

  • in den ersten 8 Jahren jeweils 9%
  • in den folgenden 4 Jahren jeweils 7%

Unser Tipp:

Eigennutzer haben sogar die Möglichkeit gemäß § 34f EStG die festgelegten Sanierungskosten innerhalb von 10 Jahren mit jeweils 9% in Abzug zu bringen.

Aus dieser Maßgabe resultiert eine im Vergleich zu nicht-denkmalgeschützten Immobilien extrem hohe Wirtschaftlichkeit, die durch die mögliche Einbindung einer KfW-Finanzierung zusätzlich erhöht wird.