Notar

Beurkunden – Kaufen – Besitzen

Ganz allgemein beurkundet ein Notar Rechtsgeschäfte, wie z. B. den Erwerb eines Grundstücksgeschäftes in Form einer Denkmalimmobilie. Der Notar ist dabei zur Unabhängigkeit verpflichtet.

Damit der Kauf Ihrer Denkmalimmobilie rechtskräftig wird, benötigen Sie also einen Notar.

  • Entweder Sie bestimmen einen eigenen Notar vor Ort oder nutzen ganz einfach den Notar des Bauträgers.

Im Vorfeld werden Ihnen alle benötigten Unterlagen zugesandt.

Der Notar veranlasst nach Zusammenstellung aller wichtigen Dokumente das weitere Vorgehen. Er koordiniert termingerecht die Übermittlung Ihrer Daten für den Kaufabschluss und die Grundbucheintragung.

Das Grundbuchamt dokumentiert im Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbuch Ihr anteiliges Eigentum an der Denkmalimmobilie.

Nach der Kaufpreiszahlung und Eintragung ins Grundbuch haben Sie das Recht, Ihren Besitz

  • zu verschenken
  • zu verkaufen
  • zu vererben.

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