Gewährleistungspflicht

Baumängel sofort melden!

Gemäß dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) besteht nach Fertigstellung und Abnahme des Gebäudes 5 Jahre Gewährleistung auf etwaige Baumängel. Nach Feststellung eines solchen Mangels beginnt die Gewährleistungsfrist für das schadhafte Gewerk von vorn!

Insofern sollten Investoren darauf achten, von einem erfahrenen und bonitätsstarken Bauträger ihre Denkmalimmobilie zu erwerben, der die Gewährleistungsfrist in jedem Fall durchsteht. Sollte trotzdem einmal ein Bauträger nach Fertigstellung in die Insolvenz müssen, so hat der Erwerber in den meisten Fällen den Zugriff auf die involvierten Subunternehmer.