Fälligkeit Kaufpreis

Verringertes Risiko durch Ratenzahlung

Damit ein Investor sein finanzielles Risiko in überschaubaren Grenzen hält, hat der Gesetzgeber eine für alle Bauträger und Bauunternehmen gültige Sicherheit während der Bauphase in den gesetzlichen Vorschriften der MABV (Makler- und Bauträgerverordnung) fest verankert.

So wird der Kaufpreis nicht etwa in einer Summe im Vorfeld bezahlt, sondern analog zu einem Neubau in maximal sieben festgelegten Raten. Diese Raten sind immer erst nach der Fertigstellung des jeweiligen Gewerkes fällig und werden vom bauleitenden Architekten testiert. Hierbei dürfen diese Raten zusammengefasst werden:

  • 25% nach notarieller Bestätigung der Fälligkeitsvoraussetzungen
  • 5% Sicherheitseinbehalt werden mit Fertigstellung fällig
  • 28% nach Rohbaufertigstellung inklusive Zimmererarbeiten
  • 5,6% nach Fertigstellung von Dachflächen und Dachrinnen
  • 2,1% nach Rohinstallation der Heizungsanlagen
  • 2,1% nach Rohinstallation der Sanitäranlagen
  • 2,1% nach Rohinstallation der Elektroanlagen
  • 7% nach Fenstereinbau inklusive Verglasung
  • 4,2% nach fertigem Innenputz exklusive Beiputzarbeiten
  • 2,1% nach fertigem Estrich
  • 2,8% nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
  • 8,4% nach Bezugsfertigkeit, gezahlt wird gegen Besitzübergabe Zug um Zug
  • 2,1% für die Fassadenarbeiten
  • 3,5% nach vollständiger Fertigstellung

Im Vorfeld zur ersten Zahlung ist der jeweilige Notar dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und der Sperrvermerk im Grundbuch (Auflassung) für den Investor eingetragen ist.