Denkmal-AfA
Die Abschreibungsmöglichkeit
Jeder Investor einer Denkmalimmobilie hat die Möglichkeit nach der folgenden Aufteilung, die denkmalfähigen Sanierungskosten nach der aktuellen Steuergesetzgebung abzuschreiben:
- in den ersten 8 Jahren jeweils 9%
- in den folgenden 4 Jahren jeweils 7%
Unser Tipp:
Eigennutzer haben sogar die Möglichkeit gemäß § 34f EStG die festgelegten Sanierungskosten innerhalb von 10 Jahren mit jeweils 9% in Abzug zu bringen.
Aus dieser Maßgabe resultiert eine im Vergleich zu nicht-denkmalgeschützten Immobilien extrem hohe Wirtschaftlichkeit, die durch die mögliche Einbindung einer KfW-Finanzierung zusätzlich erhöht wird.