Auflagen Denkmalschutz

Strenge Einhaltung der Vorgaben zum Denkmalschutz

Die bundesweit geltenden Richtlinien des Denkmalschutzes erfordern eine strenge Umsetzung während der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten. Dazu zählt zum Beispiel die hohe Qualität der Baumaterialien, um die entsprechenden Auflagen zu erfüllen.

Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch die Denkmalschutzbehörde während der gesamten Bauphase überprüft. Erst nach Fertigstellung des Objektes wird von der Denkmalschutzbehörde jedes einzelne Gewerk mit einem Stempel versehen.

Damit ist erst die Voraussetzung für eine AfA (Absetzung für Abnutzung) über 12 Jahre nach § 7i EStG gewährleistet.